Auch wenn die offizielle Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2023 am 31. August 2024 endet, gibt es eine kleine Verlängerung: Da der 31. August ein Samstag ist, muss die Steuererklärung erst am 2. September beim Finanzamt sein. Wer seine Steuererklärung selbst macht, ohne Unterstützung eines Steuerberaters – das betrifft insbesondere Selbstständige, Vermieter, Rentner oder Paare in den Steuerklassen 3 und 5 – sollte diesen Termin unbedingt einhalten. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge von 0,25 % der Steuerschuld, mindestens aber 25 € pro Monat.
đź’ˇ Tipp: Noch rechtzeitig die Unterlagen zusammensuchen und fristgerecht einreichen!
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